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Drei Tage obligatorische Weiterbildung für alle

Weiterbildung muss ein fester Bestandteil der Erwerbsarbeit werden. Im geplanten Weiterbildungsgesetz sind deshalb drei Tage obligatorische Weiterbildung pro Jahr für alle Arbeitnehmenden, bezahlt durch die Arbeitgeber,  festzuschreiben.

Alle unsere Forderungen und Vorschläge an das neue Weiterbildungsbildungsgesetz sind in unserem ausführlichen Dossier nachzulesen:

Forderungen und Vorschläge an ein Weiterbildungsgesetz